Charterbedingungen Nasta Marine SA

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Nasta Marine SA – im Folgenden „Vercharterer“ genannt – und dem Charterer.

1. Reservierung / Buchung

Die Mietdauer beginnt und endet mit den auf dem Mietvertrag angegebenen Daten und Uhrzeiten.

 

2. Pflichten des Charterers

Um einen Reservierung/Buchung vornehmen zu können, muss die Person das 18. Lebensjahr vollendet haben

Der Charterer muss einen im Besitze eines gültigen Schiffsführerausweis sein

Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen je nach Zulassung des Bootsmodells mit an Bord zu nehmen

Der Charterer verpflichtet sich, das Boot in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten.

Der Mieter hat Kenntnisse und respektiert die am Neuenburger-, Bieler- und Murtensee geltenden Vorschriften, vor allem bezüglich der Uferzone, Untiefen etc. Allfällige Verkehrsübertretungen haftet der Mieter vollumfänglich § Das Boot weiter- oder untervermieten ist streng verboten

Sofern ein Mangel am Boot auftreten sollte, ist dieser dem Vercharterer unverzüglich mitzuteilen.

Es ist verboten, Haustiere auf dem Boot mitzuführen

3. Pflichten des Vercharterers

Dem Charterer wird eine einwandfreie Funktion des Bootes bei der Übergabe garantiert.

Falls Mängel am Boot vorliegen, ist dem Charterer ein gleichwertiges Boot zur Verfügung zu stellen. Ist er dazu nicht im Stande, so hat der Charterer das Recht vom Vertrag zurück zu treten.

 

4. Stornierung und Umbuchung

Bei Annullationen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietantritt ist eine Stornogebühr von CHF 200.00 geschuldet. Danach beträgt die Annullationskosten-Beteiligung 50%.

5. Übergabe

Das Boot muss bis spätestens 1 Stunde nach vereinbartem Mietbeginn übernommen werden. Danach ist der Vercharterer nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Der Charterer bestätigt mit seiner Unterschrift, das Boot in einem guten Zustand übernommen zu haben. Er erklärt sich einverstanden, für durch ihn verursachte Schäden die volle Haftung zu übernehmen, auch wenn diese erst nach Verlassen des Bootes entdeckt werden.

6. Rückgabe

Die Yacht muss dem Vercharterer am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Bei Nichteinhaltung dieses Termins berechnet der Vercharterer dem Charterer CHF 162.00 pro angefangene Stunde. Das Boot ist bei der Rückgabe in einem gereinigten und sauberen Zustand sowie vollständig aufgetankt und abgesaugt. Müssen durch den Vercharterer zusätzliche Reinigungsarbeiten ausgeführt oder aufgetankt bzw. abgesaugt werden, so werden dem Charterer CHF 129.25 pro Stunde plus Benzinkosten verrechnet.

7. Kaution / Haftung

Vor der Yachtübergabe hat der Charterer eine Kaution in Höhe von CHF 1‘000.00 beim Vercharterer in bar oder mittels Kreditkarte zu hinterlegen. Diese erhält der Charterer komplett zurück, wenn er die Yacht und seine Ausstattung unbeschädigt und vollständig zurückgibt. Die Kaution kann bei Rückgabe der Yacht verrechnet werden mit:

• Kosten der Endreinigung oder Aufwendungen fürs Auftanken, absaugen etc.

• Freischleppgebühr, Havariekosten (werden erhoben, wenn Sie mit der Yacht auf Grund laufen)

Bei Beschädigungen haftet der Charterer für den Selbstbehalt sowie für Schaden, welche der Versicherer ablehnt, z.B. bei Grobfahrlässigkeit. Der Charterer wird haftbar gemacht für durch ihn verursachte Schäden an der Yacht oder deren Ausstattung, sowie für den Verlust von Ausstattung während der Mietzeit. Die Selbstbeteiligung entspricht der Höhe der Kaution (CHF 1‘000.00).

8. Höhere Gewalt

Der Vercharterer übernimmt keine Haftung und keine Rückerstattung des Charterpreises im Falle einer Unterbrechung der Fahrt z. B. durch Sperrung von Kanälen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere, die durch nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe verursacht wird.

9. Unfälle und Materialverlust

Der Charterer hat dem Vercharterer sofort jeden ihm, der Yacht oder einem Dritten entstandenen oder zugefügten Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung (im Bordbuch) auszufüllen und die Erläuterung betroffener Dritter darin aufzunehmen. Der Charterer wird ohne Zustimmung des Vercharterers keine Schäden, die seiner Yacht entstanden sind, reparieren noch Pannen beheben. Der Charterer hat alle Schäden an seiner Yacht, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung und jede Beschädigung bei der Rückgabe der Yacht dem Vercharterer bekannt zu geben.

10. Beanstandung / Ausschluss

Beanstandungen jeglicher Art hat der Charterer dem Vercharterer unmittelbar nach bekannt werden zur Kenntnis zu geben, damit die Vercharterer schnell Abhilfe schaffen kann. Beanstandungen nach Rückgabe der Yacht an den Vercharterer sind gegenstandslos.

11. Gerichtsstand

Der Charterer kann den Vercharterer nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Vercharterers gegen den Charterer ist der Wohnsitz des Charterers massgebend.

Route du Port 15
CH-1470 Estavayer-le-Lac
+41 26 663 26 26
info@nastamarine.ch

Filiale Hafen Chevroux
nach Vereinbarung unter
+41 26 663 26 26

Hauptsitz
Montag bis Donnerstag
09.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 | 13.30 – 16.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

 

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