Charterbedingungen Nasta Marine SA
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Nasta Marine SA – im Folgenden „Vercharterer“ genannt – und dem Charterer.
1. Reservierung / Buchung
Die Mietdauer beginnt und endet mit den auf dem Mietvertrag angegebenen Daten und Uhrzeiten.
2. Pflichten des Charterers
Um einen Reservierung/Buchung vornehmen zu können, muss die Person das 18. Lebensjahr vollendet haben
Der Charterer muss einen im Besitze eines gültigen Schiffsführerausweis sein
Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen je nach Zulassung des Bootsmodells mit an Bord zu nehmen
Der Charterer verpflichtet sich, das Boot in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten.
Der Mieter hat Kenntnisse und respektiert die am Neuenburger-, Bieler- und Murtensee geltenden Vorschriften, vor allem bezüglich der Uferzone, Untiefen etc. Allfällige Verkehrsübertretungen haftet der Mieter vollumfänglich § Das Boot weiter- oder untervermieten ist streng verboten
Sofern ein Mangel am Boot auftreten sollte, ist dieser dem Vercharterer unverzüglich mitzuteilen.
Es ist verboten, Haustiere auf dem Boot mitzuführen
3. Pflichten des Vercharterers
Dem Charterer wird eine einwandfreie Funktion des Bootes bei der Übergabe garantiert.
Falls Mängel am Boot vorliegen, ist dem Charterer ein gleichwertiges Boot zur Verfügung zu stellen. Ist er dazu nicht im Stande, so hat der Charterer das Recht vom Vertrag zurück zu treten.
4. Stornierung und Umbuchung
5. Übergabe
6. Rückgabe
7. Kaution / Haftung
8. Höhere Gewalt
9. Unfälle und Materialverlust
10. Beanstandung / Ausschluss
11. Gerichtsstand
Route du Port 15
CH-1470 Estavayer-le-Lac
+41 26 663 26 26
info@nastamarine.ch
Filiale Hafen Chevroux
nach Vereinbarung unter
+41 26 663 26 26
Hauptsitz
Montag bis Donnerstag
09.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 | 13.30 – 16.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
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